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Gefahrensymbol GHS02: Entzündlich Gefahrensymbol GHS05: Ätzwirkung Gefahrensymbol GHS07: Reizend Gefahrensymbol GHS08: Gesundheitsgefahr Gefahrensymbol GHS09: Umweltgefährlich

Produktinformationen

Ab Januar 2025..ist der Verkauf biozidhaltiger Antifoulingprodukte nur noch unter folgenden Vorraussetzungen möglich..!

 

Der Verkäufer muss sicherstellen, das der Käufer zur zugelassenen Anwendergruppe gehört.

Nachweis durch Befähigungszeugniss,Bootsschein

Beratung vor dem Kauf ist vorgeschrieben : Ihre bestätigung das Sie das Video

„im roten Band“

gesehen und verstanden haben ist erforderlich!

CLP-/REACH-Hinweise

Gefahrensymbol GHS02: Entzündlich GHS02: Entzündlich
Gefahrensymbol GHS05: Ätzwirkung GHS05: Ätzwirkung
Gefahrensymbol GHS07: Reizend GHS07: Reizend und gesundheitsschädlich
Gefahrensymbol GHS08: Gesundheitsgefahr GHS08: Gesundheitsgefahr – Kann Organschäden verursachen
Gefahrensymbol GHS09: Umweltgefährlich GHS09: Umweltgefährlich – Schädlich für Wasserorganismen